Einkünfte verschwiegen und Unterhaltsanspruch verloren Wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte einen Teil seines Einkommens verschweigt, kann er seinen Unterhaltsanspruch verlieren.Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung vom 22.August 2017 (AZ: 3 UF 92/17) entschieden, dass die Beteiligten in einem Unterhaltsverfahren verpflichtet sind, sich „vollständig und wahrheitsgemäß zu den tatsächlichen Umständen zu erklären“. Die oder der Unterhaltsberechtigte muss seine...