Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Änderung der Düsseldorfer Tabelle und des Mindestunterhalts

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird ab Jahr 2024 ansteigen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist nun veröffentlicht. Sie geht mit nicht unerheblichen Änderungen einher:

- Die Tabellensätze für die Berechnung des Kindesunterhalts werden angehoben. Trotz einer Erhöhung des Kindergeldes steigen die Zahlbeträge. Die Details finden Sie hier.

- Der notwendigen Selbstbehalt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wird von 1.120,00 € auf jetzt 1.200,00 € angehoben und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 1.370,00 € auf jetzt 1.4500,00 €. Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, lassen Sie prüfen, ob sich an Ihrer Zahlungsverpflichtung etwas ändern wird.

- Der angemessene Unterhaltsbedarf eines auswärtig Studierenden wird von 860,00 € auf 930,00 € angehoben.

Das Kindergeld bleibt bei einheitlich 250,00 €  pro Monat. 

Die Details können Sie hier einsehen.