Unterhalt

Wir beraten und vertreten Sie bei allen unterhaltsrechtlichen Fragen, wenn Sie selber Unterhaltsansprüche geltend machen möchten oder wenn gegen Sie Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.

Das umfaßt insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder;
  • Unterhalt für volljährige Kinder;
  • Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach einer Scheidung;
  • Elternunterhalt.

Die Regelung der Unterhaltsansprüche aller bei einer Trennung beteiligten Personen und insbesondere der Kinder ist ein großes Feld unserer anwaltlichen Tätigkeit. Hier vertreten wir sowohl die Unterhaltsberechtigten und fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein. Wir vertreten aber auch die Unterhaltsverpflichteten, um ungerechtfertigte oder überhöhte Unterhaltsansprüche abzuwehren.

Auch im Bereich des Unterhaltes für volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden sowie von Eltern, die gegen ihre Kinder, gegebenenfalls vertreten durch die Sozialhilfeträger, Unterhaltszahlungen geltend machen, sind wir tätig. Dies ist insbesondere bei Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit der Eltern der Fall.

 

Ehegattenunterhalt

Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Der Trennungsunterhalt ist von dem wirtschaftlich stärkenen Ehepartner zu zahlen ab der Trennung der Eheleute. Um diesen berechnen zu können, werden Auskünfte über das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen sowohl des Unterhaltspflichtigen als auch des Unterhaltsberechtigten benötigt.

Die anwaltliche Tätigkeit beginnt in der Regel damit, bei dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner die Auskünfte anzufordern und sodann den Unterhalt zu berechnen.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfällt mit Rechtskraft der Ehescheidung.

Kindesunterhalt

Elternunterhalt