Hier biete ich Ihnen die Möglichkeit, bequem von Ihrem Rechner aus mit mir in Kontakt zu treten. Sie können unabhängig von den Öffnungszeiten der Kanzlei das Scheidungsformular ausfüllen und mir damit alle notwendigen Informationen zukommen lassen, die für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens benötigt werden.
Anhand Ihrer Angaben erstelle ich den Scheidungsantrag und reiche ihn, wenn Sie die Freigabe erklärt haben, bei dem für Sie zuständigen Gericht ein. Dazu übersenden Sie uns bitte auch die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, die Sie hier herunter laden können. Diese benötigen wir im Original per Post.
Bitte beachten Sie bei der Übersendung Ihrer Daten und Angaben auf unsere Hinweise zum Datenschutz.
Ich vertrete Mandanten in Scheidungsverfahren an allen deutschen Gerichten. Ich arbeite bundesweit mit einer Vielzahl von erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht zusammen, die einen Scheidungstemin an einem auswärtigen Gericht mit Ihnen zusammen wahrnehmen können, wenn der Gerichtsort zu weit vom Kanzleiort entfernt ist.
Der Ablauf des Scheidungsverfahrens bei Gericht ist gleich, unabhängig davon, ob Sie uns in der Kanzlei persönlich besuchen oder ob der Kontakt über EMail und Telefon stattfindet.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen Termin vor Ort in der Kanzlei zu vereinbaren und sich von mir persönlich beraten zu lassen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine persönliche Beratung.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt bei einer Scheidung über die Onlinescheidung erfolgt. Die im Verlaufe der Zeit auftretenden Fragen werden aber gerne persönlich besprochen.
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen telefonisch oder persönlich, bevor Sie sich zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens entschließen. Die Auskünfte, die Sie mir in dem Scheidungsformular geben, bilden dazu eine wertvolle Gesprächsgrundlage.