Durch eine Trennung und Scheidung sind in den meistens Ehen minderjährige Kinder betroffen. Es muss geregelt werden, bei wem die Kinder leben und wie die Besuche beim anderen Elternteil geregelt werden.
In der Regel bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, d.h. dass die Eltern alle Entscheidungen für die Kinder zusammen treffen.
Durch die langjährige Erfahrung von Frau Rechtsanwältin Köhnke in gerichtlichen Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht und die Tätigkeit als sog. Verfahrensbeistand ("Anwalt des Kindes") wird stets versucht, eine gemeinsame Lösung zu suchen, die zum Frieden in der Familie führt und für alle Beteiligten gut zu leben ist. Das Kindeswohl steht dabei immer an der ersten Stelle.
Sehen Sie dazu das Interview, dass Frau Rechtsanwältin Köhnke als Verfahrensbeistand der kölner Kollegin Frau Rechtsanwältin Mosel gegeben hat.
Wenn die Eltern sich über die elterliche Sorge für ein Kind nicht einigen können, dann bestimmt das Gericht, wer in Zukunft die notwendigen Entscheidungen trifft.
Das Sorgerecht setzt sich aus vielen Einzelbereichen wie folgt zusammen:
Die Kinder haben einen Anspruch darauf, regelmäßig Kontakt mit dem Elternteil zu pflegen, bei dem sie nicht leben. Es gibt keine rechtlichen Regelungen dazu, wie oft ein solcher Umgang stattzufinden hat. Je kleiner die Kinder sind, desto wichtiger ist ein Kontakt in kurzen Abständen, weil kleine Kinder ein anderes Zeitgefühl haben. Die meisten Kinder sehen den anderen Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende und in den Ferien. Die Eltern können aber auch andere Zeiten vereinbaren. Oberstes Prinzip ist das Wohl des Kindes, der Kontakt mit dem anderen Elternteil darf dem Kind nicht schaden.
Wenn die Kinder älter werden, sollten ihre Wünsche und die eigene Freizeitgestaltung bei der Regelung des Umgangs berücksichtigt werden.