Wenn eine Ehe oder eine Partnerschaft scheitert, dann sind eine Vielzahl von Rechtsfragen zu regeln. Dazu ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Rechte und Pflichten bei einer Trennung auf Sie zukommen und welche rechtlichen Folgen eine Trennung für Sie und Ihre Familie hat. Das gilt für alle Bereiche des Lebens, insbesondere aber für die finanziellen Dinge. Die laufende Miete, Versicherungsverträge, Unterhaltszahlungen und Kreditverträge (um nur einiges zu nennen) müssen in dieser Phase besonders geregelt werden.
Ich berate Sie in sämtlichen familienrechtlichen Fragestellungen, das sind insbesondere:
Je nach dem, in welchem Güterstand Sie leben (Zugewinnausgleich oder Gütertrennung) müssen nach einer Trennung oder Scheidung Regelungen hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens und der Aufteilung des sonstigen Vermögens getroffen werden. Hier versuchen wir, eine für alle Beteiligten faire und vernünftige Lösung zu finden, die die persönliche Situation aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt.
Insbesondere bei langen Ehen ist die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen entscheidend für die Regelung der finanziellen Sicherheit im Alter.
Mit dem Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung bzw. bei privaten Rentenversicherungen) gemeint.
Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wird überprüft, welche Rentenansprüche die Ehegatten erworben haben, um Wertunterschiede auszugleichen und dieses geschieht von Amts wegen durch das Gericht, es sei denn, es liegt eine Ehevertrag vor, mit dem der Versorgungsausleich ausgeschlossen worden ist.
Auch wenn Ihre Scheidung schon lange zurück liegt und Sie sich dem Rentenalter nähern, müssen die Versorgungsansprüche noch einmal überprüft werden. Auch lange nach einer rechtskräftigen Ehescheidung können Abänderungen der Entscheidung des Versorgungsausgleiches zu einer Erhöhung oder Reduzierung Ihrer Rentenansprüche führen.
Bei einer Trennung bzw. Scheidung sind häufig gemeinsame minderjährige Kinder betroffen. Die Streitigkeiten zum Sorgerecht und den Besuchskontakten der Kinder mit den Eltern sollten möglichst nicht vor Gericht ausgetragen werden, sondern ich versuche, Beratungsstellen und Jugendämter mit einzubeziehen, damit eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eltern zugunsten der Kinder getroffen werden kann. Wir versuchen immer zu vermeiden, dass Streitigkeiten über die elterliche Sorge und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern entstehen, um die Kinder mit einer Trennung nicht noch mehr unnötig zu belasten. Frau Rechtsanwältin Köhnke hat eine besondere Ausbildung als Verfahrensbeistand (früher: Anwalt des Kindes) absolviert und ist erfahren in der Erarbeitung von einvernehmlichen Lösungen zwischen den Eltern zur Vermeidung von Konflikten zu Lasten der Kinder.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages, und suchen nach individuellen Gestaltungen, die Ihrer aktuellen Lebenssituation am besten gerecht wird.
Unsere Mandanten kommen bei Beginn einer Ehe zu uns, aber auch anlässlich von Trennungen und Scheidungen. Wir erarbeiten Verträge, die es ermöglichen, die finanziellen und sonstigen Angelegenheiten zwischen den Eheleuten fair zu regeln. Dabei arbeiten wir regelmäßig mit erfahrenen Notariaten in Köln und Umgebung zusammen, damit Ihre Vereinbarungen beurkundet werden können.