Rechtsanwältin Köhnke

Interview mit Frau Rechtsanwältin Köhnke zum Thema:
Rechtsbeistand für Kinder vor Gericht

Die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen, wenn auf dem Fachgebiet des Familienrechts besondere theoretische und praktische Fähigkeiten vorliegen und durch laufende Fortbildungen nachgewiesen werden.

  • Rechtsanwältin seit 1994 und Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
  • Fachlehrgang Erbrecht erfolgreich im Jahre 2020 absolviert.
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV e.V.)
  • Zertifizierte Verfahrensbeiständin BVEV (Anwältin des Kindes)
  • vertretungsbefugt an allen Amts- und Landgerichten sowie an sämtlichen Oberlandesgerichten.
  • Spezialisiert auf Familien- und Erbrecht
  • Dozentin an der Volkshochschule Bergheim, Kerpen,  Erftstadt und Bornheim sowie und der Senioren-akademie der Stadt Kerpen.

Mitgliedschaften:

  • Ausschuss Familienrecht in Kölner Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein
  • Kölner Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein 
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Verein für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.)
  • Bundesverband der Verfahrensbeistände e.V. (BVEB e.V.)
  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • Deutscher Familiengerichtstag e.V.