Gerichtliche Entscheidungen zu COVID-19

Entscheidung zu Maskenpflicht, Testpflicht und Einhaltung des Mindestabstandes

In den letzten Wochen sind vermehrt Anträge beim Familiengericht auf Befreiung von der Maskenpflicht, der Testpflicht und den Regeln zur Einhaltung des Mindestabstands während des Schulbesuchs gestellt worden mit dem Ziel, dass das Familiengericht entsprechende Anordnungen gegenüber den jeweiligen Schulen erlässt und die Unwirksamkeit der Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen feststellt. Zur Begründung wurde angeführt, dass die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen das Kindeswohl gefährden würden und das Familiengericht deshalb gemäß § 1666 BGB Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen müsse.

Sämtliche Anträge sind von den damit befassten Familiengerichten zurückgewiesen worden, weil konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles nicht ersichtlich sind und das Familiengericht im Übrigen für die Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht zuständig ist. 

Entscheidung über Corona-Schutzimpfung für Kinder

Wenn sich die sorgeberechtigten Eltern eines minderjährigen Kindes nicht über eine Impfung einig sind, muss das Familiengericht darüber in einem Sorgerechtsstreit entscheiden.

Dazu hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21) folgendes entschieden:

Das OLG stellte zunächst klar, dass die Durchführung von Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)  für die Gesundheit eines Kindes von erheblicher Bedeutung ist und somit der Antrag eines Elternteils auf alleinige Entscheidungsbefugnis grundsätzlich zulässig war. Gemäß § 1628 BGB sei die Entscheidungskompetenz im Fall der Uneinigkeit auf den Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Das Gericht stellt fest, dass die STIKO-Empfehlungen zu Schutzimpfungen dem Kindeswohl entsprechen, denn diese spiegelten den aktuellen Stand der medizinischen Forschung wieder.

Diese Entscheidung hat sich nicht mit den Corona-Schutzimpfungen befasst, dürfte aber in nächster Zukunft von erheblicher Bedeutung sein für die Beurteilung der Frage, ob Kinder gegen Corona geimpft werden sollen.