Häufige Fragen im Familien- und Erbrecht

Ein gemeinsamer Anwalt bei Trennung und Scheidung

Im Familienrecht gibt es viele Irrtümer, einer davon ist der des „gemeinsamen Anwalts“

In einer familienrechtlichen Beratung kann es nicht einen gemeinsamen Anwalt geben.

Ein Anwalt ist immer ein Interessenvertreter, er darf keine Informationen an den anderen Ehegatten weiterleiten oder gar dessen rechtlichen Fragen beantworten, denn dadurch kann es zu Nachteilen für den eigenen Mandanten kommen.

Wer gleichzeitig beide Ehegatten in einer Trennungssituation berät, macht sich als Anwalt des Parteiverrates schuldig. Er verletzt auch die für die vertrauensvolle Zusammenarbeit so wichtige Verschwiegenheitspflicht, auf die sich ein Mandant immer verlassen kann und muss.

Es ist nahezu keine Situation bei einer Trennung und Scheidung denkbar, in der die beteiligten Eheleute nicht unterschiedliche und häufig auch sehr gegensätzliche Interessen hat. Das gilt insbesondere bei der Geltendmachung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen.

Trotzdem werde ich immer wieder – vor allem auch aus Kostengründen – gefragt, ob ich beide Ehegatten vertreten kann. Das kann und darf ein Anwalt nicht, denn er ist nur demjenigen Ehegatten gegenüber verpflichtet, der ihn beauftragt hat und deswegen auch bezahlen muss.

Wenn Sie sich entscheiden sollten, das Scheidungsverfahren nur mit einem Anwalt durchzuführen, dann ist nur der Ehegatte, der den Anwalt beauftragt und den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten, der andere nicht. Er kann daher keine eigenen Anträge stellen und die im Verlaufe des Verfahrens entstehenden Fragen werden nicht beantworten. Das kann insbesondere als wirtschaftlich unterlegene Ehegatte schwerwiegende Folgen haben. Z.B. überprüft ein Anwalt im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs immer die Auskünfte der Rentenversicherungen, damit es zu richtigen Ergebnissen kommt. Diese Prüfung führt er aber nur für seinen Mandanten durch.

Die Beauftragung nur eines Anwaltes im Scheidungsverfahren mag günstiger sein, birgt aber Fallen und kann zu ungünstigen Ergebnissen führen.