Heimunterbringung im Pflegefall, Finanzierung der Heimkosten, Sozialhilfeleistungen und Pflegegeld
VHS Erftstadt am 14.05.2025 um 19
Uhr;
VHS Bergheim am 07.05.2025 um 19.30 Uhr
VHS Rhein-Erft (Brühl und Hürth) am 04.06.2025 um 18 Uhr
VHS Bergheim am 07.05.2025 um 19.30 Uhr
VHS Rhein-Erft (Brühl und Hürth) am 04.06.2025 um 18 Uhr
Elternunterhalt und Pflegekosten
Wenn die Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden müssen, dann entstehen erhebliche Kosten, die mit deren eigenem Einkommen aus Rente und Pension sowie den Leistungen der
Pflegeversicherung häufig nicht gedeckt werden können. Diese Kosten werden dann an die Kinder weitergegeben. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen, die hier besprochen werden, wie
z. B.:
• In welcher Höhe kann ich als Kind in Anspruch genommen werden, muss ich mein eigenes Vermögen einsetzen und welche eigenen Belastungen (z. B. eigene Kredite, andere Unterhaltverpflichtungen etc.) können angerechnet werden?
• Haftet mein Ehepartner für die Heimkosten der Schwiegereltern?
• Wie verteilt sich die Haftung auf mehrere Geschwister?
• In welcher Höhe kann ich als Kind in Anspruch genommen werden, muss ich mein eigenes Vermögen einsetzen und welche eigenen Belastungen (z. B. eigene Kredite, andere Unterhaltverpflichtungen etc.) können angerechnet werden?
• Haftet mein Ehepartner für die Heimkosten der Schwiegereltern?
• Wie verteilt sich die Haftung auf mehrere Geschwister?