Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder eines Gerichtsverfahrens tragen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshillfe (für die außergerichtliche Beratung) oder Verfahrenskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren) zu beantragen. Beachten Sie bitte auch die Hinweise über die Folgen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.Ich berate Sie gerne über die Voraussetzungen. Erste Informationen erhalten Sie auch über das Portal des Justizministeriums NRW.
Versorgungsausgleich
Sie finden hier den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den Sie in einem Ehescheidungsverfahren bei Gericht einreichen müssen. Sie können den Fragebogen hier herunter laden und ausfüllen.
Vollmacht
Hier können Sie unsere Vollmacht herunter laden und ggfls. zu einer unserer Besprechungen mitbringen.
Datenschutzerklärung
Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns
Hier können Sie eine Checkliste herunter laden, aus der Sie ersehen können, welche Vermögenspositionen bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden. Zu den Einzelheiten sollten Sie sich unbedingt durch eine Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen, da es sich beim Zugewinnausgleich um Fragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung handelt.