BGH mit Kurswechsel: Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei hohem Einkommen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung in dem Beschluss vom v. 16.09.2020 zum Az.: XII ZB 499/19 geändert. Das kann Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern bei hohem Einkommen des Unterhaltspflichtigen haben. Bislang endet die Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen von 5.500 €. Ab sofort ist bei hohen Einkommen im Einzelfall eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle möglich. Der BGH begründet das damit, dass sich der Lebensstandard des Kindes an dem der Eltern orientiere und daher eine faktische Festschreibung des Unterhaltes bei höherem Einkommen nicht vorgenommen werden darf. Das hat zur Folge, ,dass Unterhaltsansprüche von Kindern bei hohem Einkommen steigen könnten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Kindesunterhalt neu berechnen zu lassen und in Zukunft mehr Geld von gut verdienenden Elternteilen zu erhalten.