Erbrecht

Schwerpunkte der erbrechtlichen Beratung

Vor dem Erbfall

·         Testamente: individuelle Gestaltung des letzten Willen, inhaltlicher Zuschnitt auf den Mandanten

·         Pflichtteilsansprüche: Individuelle Beratung u.a. zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

·         Erbschafts- und Schenkungsteuer: Beratung zur optimalen Gestaltung von Erbschafts- und Schenkungssteuern
          in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater

·         Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Vorsorge-
          vollmacht und Patientenverfügung

·         Vermögensübertragung und Erbfolgeregelung: Beratung und Unterstützung bei Vermögensübertragungen zu

          Lebzeiten und zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung


Nach dem Erbfall

·         Rechtliche Vertretung im Erbfall

·         Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

·         Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten

·         Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr Pflichtteilsansprüchen und

         Ansprüche auf Vermächtnis 

·         Beratung und Vertretung bei vom Erblasser angeordneter Testamentsvollstreckung

·         Nachlassverwaltung

·         Testamentsvollstreckung

·         Erbschein: Beratung zu allen nötigen Formalitäten

 

In unserer erbrechtlichen Beratung vertreten wir Sie in allen Lebensphasen. Wir besprechen mit Ihnen die Gestaltung und Planung eines Testamentes oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Wir beraten Sie über Erb- und Pflichtteilsansprüche und über die optimale Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages. Wir arbeiten ständig mit kompetenten Steuerberatern zusammen, damit Ihre erbrechtliche Gestaltung auch Erbschaftsteuer rechtlich vernünftig ist.

Eine Nachfolgeregelung kann Streit in einer Familie vermeiden, indem ein sinnvolles und gerechtes Testament entworfen wird.

Insbesondere besteht das Bedürfnis zur Regelung des Nachlasses bei kinderlosen Eheparten, bei Patchworkfamilien und bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Wenn es zum Todesfall in der Familie gekommen ist, beraten wir Sie über Erb- und Pflichtteilsansprüche, damit Sie Ihre Ansprüche von dem Nachlass richtig geltend machen und keine Fristen versäumen.

Aber auch hinsichtlich Vorsorgemaßnahmen außerhalb eines Testamentes beraten wir Sie gerne. Das betrifft die Bereiche der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung bzw. der Vorsorgevollmacht.


Bei der Patientenverfügung treffen Sie Regelungen darüber, ob und welche Behandlungen Sie in medizinischen Notsituationen wünschen, wenn Sie das nicht mehr selber entscheiden können. Hier beraten wir Sie darüber, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.

 

In einer Vorsorgevollmacht können Sie regeln, dass eine Person Ihres Vertrauens Sie in bestimmten Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie dies nicht mehr selber können.

Das betrifft die Bereiche der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsfürsorge, eventuell einer Unterbringung ins Pflegeheim bzw. der Aufnahme ins Krankenhaus und der Auflösung Ihrer Wohnung.
Wenn Sie Ihre Angelegenheiten dann vorsorglich geregelt haben, können Sie die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermeiden.

 

In einer Betreuungsverfügung regeln Sie vorsorglich den Fall, dass eine Betreuung für Sie angeordnet werden muss. Wenn Sie einer konkreten Person keine Vollmacht erteilen möchten, können Sie dem Vormundschaftsgericht eine Person nennen, die zum Betreuer ernannt werden soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber wahrnehmen können.

In diesem sensiblen und sehr persönlichen Bereichen, die die eigenen Belange sehr konkret betreffen, müssen die einzelnen Verfügungen detailliert ausgearbeitet werden. Hier ist es nicht sinnvoll, Formulare ohne nähere Überprüfung auszufüllen, denn Sie wissen nicht, ob und wie die darin verwendeten Klauseln tatsächlich dann angewendet werden.